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Bauhelferunfallversicherung
Beim Bau von einem Haus oder eines anderen Bauwerkes kann sehr viel passieren. Ein unachtsamer Schritt oder eine falsche Bewegung im doch so routinierten Arbeitsablauf, und schon kann es zu einem hohen Personenschaden kommen. In der Regel sind es teilweise Freunde und Bekannte, die einem Bauherren beim Hausbau helfen.
Gegenüber diesen Helfern hat ein Bauherr natürlich eine sehr große Verantwortung.
In der Regel abgeschlossen wird dabei routinemäßig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die jedoch im Falle eines Unfalls eines Bauhelfers nicht eintritt.
Aus diesem Grund ist es ratsam zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung eine
Bauhelferunfallversicherung abzuschließen.
Einen Versicherungsschutz gibt es natürlich aber auch für gewerblich an der Baustelle tätige Bauhelfer, denn für die Sicherheit auf seiner Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich.
Für den Fall eines Unfalls auf der Baustelle eines Unfallhelfers, besteht zwar eine gewisse Grundabsicherung bei der gesetzlichen Bau-Berufsgenossenschaft, bei der die Helfer auch angemeldet werden müssen, jedoch die Leistungen der Bau-Berufsgenossenschaft in einem solchen Fall sind jedoch begrenzt, denn sollte wirklich einer der Bauhelfer auf der Baustelle einen Unfall erleiden, tritt die Bauhelferunfallversicherung ein und erbringt Unterstützung in Form von Geldleistungen.
Die Bauhelferunfallversicherung zahlt dabei neben einer Rente bei Invalidität auch Krankenhaustagegeld, darüber hinaus aber auch Kurkosten und Kosten, die durch eine eventuelle Bergung entstehen. Darüber hinaus gibt es auch einen Todesfallschutz.
Eine Bauhelferunfallversicherung kann man dabei im Bezug auf die Höhe der Versicherungssumme zu unterschiedlich hohen Deckungssummen abschließen.
Krankenhaustagegeld ist dabei eine Ergänzungsversicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist dabei aber auch davon abhängig, wie viele Bauhelfer mit dieser Versicherung versichert werden.
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